Neues Hygienekonzept (ab 15.01.22 gültig)

Es gibt jetzt noch weitere Möglichkeiten das „Plus“ zu erfüllen. Neben eines negativen Testnachweises und dem Nachweis der Auffrischungsimpfung kann das „Plus“ noch wie folgt nachgewiesen werden:

  • Vollständige Grundimmunisierung weniger als 3 Monate zurückliegend
  • Genesen, wenn die Infektion weniger als 3 Monate zurückliegt
  • Grundimmunisierung und genesen (Infektion bei 1. Impfg oder zwischen 1. & 2. Impfg oder nach 2. Impfg).

Solange minderjährige Schüler an der regelmäßigen Testung in der Schule teilnehmen, können die Kinder ohne Auflagen am Sport teilnehmen. Sind die Kinder bereits geimpft und nehmen nicht mehr an der regelmäßigen Testung teil, dann muss das „Plus“ entsprechend nachgewiesen werden.

Bitte an die Maske vor und nach dem Sport denken.

Das Hygienekonzept wurde entsprechend überarbeitet. Mit der Bitte um Beachtung. Link

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